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Förderung der BAFA bis 70%

Staatliche Förderung für Heizungen 2024

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bis zu 70% Förderung
wir beraten Sie

BAFA / BEG – Förderung in Deutschland 2024
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für den Austausch und die Ergänzung von Heizsystemen in Bestandsgebäuden. Um förderfähig zu sein, muss das bestehende Heizsystem mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein und durch eine neue, effizientere Lösung ersetzt oder ergänzt werden.
Schunk 2.0 informiert Sie umfassend über die aktuellen Fördermöglichkeiten für umweltfreundliche Heizsysteme wie Pelletkessel, Solaranlagen und Wärmepumpen. Ein besonderer Vorteil: Die verschiedenen Fördersätze lassen sich kombinieren, wodurch sich je nach Einkommen eine Förderhöhe von bis zu 70% erreichen lässt.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Fördermöglichkeiten und deren Kombinationen laden wir Sie ein, sich unsere ausführlichen Übersichten anzusehen. Diese finden Sie im weiteren Verlauf unserer Seite, wo wir alle relevanten Daten und Fakten übersichtlich für Sie zusammengestellt haben.

Ihre Heizung mit Klimarando konfigurieren und in wenigen Minuten Ihr persönliches Angebot erhalten
30 Prozent Grundförderung

Eine attraktive Fördermöglichkeit von bis zu 30% steht Ihnen für die Installation moderner Heizsysteme wie Pelletkessel, Wärmepumpen oder Solaranlagen zur Verfügung. Diese finanzielle Förderung ist umfassend zugänglich für private Eigentümer, Vermieter, gewerbliche Unternehmen, Organisationen sowie Kommunen und Contractoren. Sie gilt für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude und unterstützt die Umsetzung effizienter und umweltfreundlicher Heizlösungen.

30 Prozent Einkommensbonus

Natürlich, ich kann diesen Text erweitern und optimieren:
Eigentümer, die ihr Zuhause selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 € jährlich haben, können von einem zusätzlichen Einkommensbonus von 30% profitieren. Dieser Bonus zielt darauf ab, Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zu energieeffizienten Heizsystemen wie Wärmepumpen, Pelletkesseln oder Solaranlagen zu erleichtern. Er stellt eine wertvolle finanzielle Entlastung dar und fördert zugleich nachhaltiges Wohnen und Klimaschutz. Dieser Schritt reduziert nicht nur die Kosten für die Installation moderner Heizlösungen, sondern unterstützt auch aktiv einen umweltfreundlicheren Lebensstil.

20 Prozent Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und planen, ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung durch eine umweltfreundlichere Alternative zu ersetzen, können sich über zusätzliche finanzielle Anreize freuen. Bis Ende 2028 besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Austauschbonus von 20% zu erhalten, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch ein neues System ersetzt wird. Insbesondere für den Einbau von Pelletheizungen gilt, dass diese in Verbindung mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe installiert werden müssen, um förderfähig zu sein.

Dieser Bonus unterliegt einem gestaffelten Auslaufmodell, das die Höhe der Förderung bis zum Jahr 2036 schrittweise reduziert:
– bis 31. Dezember 2028: 20 %
– bis 31. Dezember 2030: 17 %
– bis 31. Dezember 2032: 14 %
– bis 31. Dezember 2034: 11 %
– bis 31. Dezember 2036: 8 %
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Austauschbonus.
Diese Regelung bietet einen zusätzlichen Anreiz, früher in eine energieeffizientere Heizung zu investieren und trägt damit aktiv zum Umweltschutz bei.

70% Gesamtförderung

Die verschiedenen Fördersätze können miteinander kombiniert werden, wodurch sich eine maximale Gesamtförderung von bis zu 70% erreichen lässt.

Plus

2500€ Emissionsminderungs-Zuschlag:
Zusätzlich wird ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € gewährt, wenn ein Partikelabscheider eingebaut wird, der die strengen Emissionsgrenzwerte für Staub (< 2,5 mg/Nm³ Abgas) erfüllt.
Dieser Zuschlag fördert die Installation von umweltfreundlichen Technologien, die zur signifikanten Reduzierung der Luftverschmutzung beitragen.

Die Heizungs-Förderung 2024:
Was wird gefördert?

Staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ein zentraler Baustein zur Unterstützung der Klimaziele

Die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) machen es Ihnen leicht, Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten – ob Sie nun sanieren oder neu bauen.

Bestehende Wohnungen oder Häuser:
Wenn es um bestehende Wohnungen oder Häuser geht, bietet die BEG finanzielle Unterstützung für einzelne Maßnahmen zur Energieverbesserung. Das kann beispielsweise der Wechsel zu einer modernen Heizung sein oder die Optimierung Ihrer aktuellen Heizungsanlage, um weniger Energie zu verbrauchen und Kosten zu sparen.

Außerdem gibt es jetzt günstige Zusatzkredite, die mit diesen Förderungen kombiniert werden können. Wer sein Haus komplett saniert, um es zum sogenannten Effizienzhaus zu machen, der kann unter Umständen zusätzlich Zuschüsse erhalten – je nachdem, wo Sie wohnen.

Ein Tipp: Wenn Sie Ihre Heizung jetzt ersetzen möchten, ist das möglich! Sie können noch bis zum 31. August 2024 Fördermittel beantragen, auch wenn Sie bereits mit den Arbeiten begonnen haben.


Für Neubauten:
Für Neubauten gibt es vor allem vergünstigte Kredite. 


Und diese umweltfreundlichen Heizsysteme werden von der BEG gefördert:
– Wärmepumpen
– Solarthermische Anlagen (für die Nutzung der Sonnenenergie)
– Biomasseheizungen (zum Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen)
– Brennstoffzellen

Diese Förderungen unterstützen Sie dabei, Ihr Zuhause umweltfreundlich zu heizen und tragen zur Erreichung der Klimaziele bei

Wichtiger Hinweis:
Bei Kombinationsheizsystemen, wie einer Hybridheizung aus Gas + Wärmepumpe, wird nur der Teil, der erneuerbare Energien nutzt, von der Förderung erfasst

Wieso erhalten Sie eine Förderung?

Ene neue Heizung macht den Unterschied

Neue Heizung? Wichtige Informationen zum Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien
Derzeit werden rund 80% des Wärmebedarfs in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt. Um dies zu ändern und eine klimafreundlichere Wärmeversorgung zu fördern, bringt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 1. Januar 2024 neue Vorschriften für den Einbau von Heizungen.

Sind Sie Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder planen einen Neubau? Dann fragen Sie sich sicher: Welche Heizungstechnologien sind jetzt sinnvoll? Welche Aspekte müssen Sie bei der Wahl einer neuen Heizung beachten? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und wo finden Sie weitere Informationen?

Um Ihnen bei diesen Fragen Orientierung zu bieten und Sie über mögliche Kostenrisiken sowie Auswirkungen auf Ihre Wärmeplanung zu informieren, empfiehlt das GEG vor dem Einbau einer neuen, auf Verbrennung basierenden Heizung eine Beratung durch eine fachkundige Person. In einem persönlichen Gespräch können Ihre individuellen Fragen geklärt und weitere Beratungsoptionen erörtert werden.

Dieses Informationsblatt bietet Ihnen eine kompakte Übersicht zu den wichtigsten Punkten rund um den Austausch Ihrer Heizung und unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung für eine umwelt- und zukunftsfreundliche Heizung.

Die Fördervoraussetzungen finden Sie hier >>Wir beraten Sie auch gerne. Ihr direkter DrahtInformationsblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderung für Ihre neue Heizung 2024

Grundförderung

Einkommensbonus

Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Gesamtförderung

SCHUNK 2.0 INFORMIERT 

Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes in Kraft, die für alle, die eine neue Öl- oder Gasheizung in Betracht ziehen, von Bedeutung sind. In ganz Deutschland werden Wärmepläne für Gemeindegebiete erstellt, die aufzeigen, wie erneuerbare Energien oder Wärmenetze, eventuell sogar Wasserstoffnetze, genutzt werden können.

Für größere Städte (über 100.000 Einwohner) endet die Frist zur Erstellung dieser Wärmepläne Ende Juni 2026, für kleinere Kommunen Ende Juni 2028. Danach muss jede neue Heizung zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Sollte Ihre Kommune auf Basis dieser Pläne ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet festlegen, gelten die Vorgaben für erneuerbare Energien in diesen Gebieten bereits einen Monat nach der Bekanntgabe. Für genaue Informationen können Sie sich jederzeit an Ihre Kommune wenden.

Es ist jedoch bereits jetzt sinnvoll, auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Risiken bei den Energiepreisen zu vermeiden. Wenn Sie sich während dieser Übergangsphase für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden, sollten Sie die Entwicklungen der Energiepreise und die CO2-Abgabe im Auge behalten. Zusätzlich gilt ab 2029 die Verpflichtung, zunehmend grüne Brennstoffe zu verwenden.

Bei der Installation einer Gasetagenheizung sind besondere Regelungen zu beachten. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung muss entschieden werden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder weiter dezentral pro Wohneinheit erfolgt. Bei einer zentralisierten Heizung müssen alle Heizungen nach und nach angeschlossen werden. Bei Beibehaltung der dezentralen Lösung müssen neu eingebaute Etagenheizungen zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.